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Mediation bei Konflikten in Arbeitsverhältnissen
Entstehen Konflikte in Arbeitsverhältnissen, so ist es häufig der Fall, dass zwei oder mehrere Hierarchiestufen involviert sind. Das heisst, es besteht beispielsweise ein Konflikt zwischen Mitarbeitern und ihrem Vorgesetzten oder es besteht ein Konflikt zwischen der Abteilungsleitung und der Geschäftsleitung. Es gibt immer wieder Konflikte, die sich über das Weisungsrecht der vorgesetzten Personen nicht lösen lassen, bzw. Konflikte, die trotz Ausübung des Weisungsrechts der vorgesetzten Person weiterhin bestehen. Gerade in solchen Situationen ist es sehr hilfreich, eine Konfliktlösung mittels einer Mediation anzustreben. In einer Mediation können Konflikte hierarchieunabhängig angesprochen werden, es wird der Hintergrund des Konfliktfeldes analysiert, wobei aber auch die bestehende Hierarchieordnung anerkannt und berücksichtigt wird.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist dabei anzusprechen. Bei Konflikten in Arbeitsverhältnissen ist regelmässig der Arbeitgeber auch Auftraggeber des Mediationsverfahrens. Die Befürchtung einer Beeinflussung des Mediationsverfahrens durch den Auftraggeber bzw. den Geldgeber ist jedoch unbegründet. Der/Die Mediator/Mediatorin ist immer zur Allparteilichkeit verpflichtet. Das heisst, der/die Mediator/Mediatorin agiert allen Beteiligten gegenüber offen und unvoreingenommen. Die angebotene Dienstleistung der Mediation dient nicht einer einseitigen Beeinflussung von Beteiligten des Konfliktes, sondern soll allen Beteiligten helfen, ihre Schwierigkeiten mit Unterstützung der Mediation zu klären und Lösungen zu finden, die allen dienen.
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Ein Beitrag von «Mediation und mehr» - Kompetenzzentrum für alternative Konfliktlösungen.
