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Bauvorhaben vor Gericht gescheitert

Gestern berichtete der Tagesanzeiger über einen Landbesitzer in Rüschlikon, der ein grosses Bauprojekt am See realisieren wollte. Seinem Nachbarn gefiel das gar nicht, er erhob Rekurs. In den folgenden Vergleichsgesprächen verlangte der Nachbar offenbar Zugeständnisse in Millionenhöhe. Sonst werde er seinen Rekurs nicht zurückziehen. Als der Bauherr ablehnte, entschieden die Gerichte. Das Resultat: Bauverbot wegen Verletzung der Lärmschutzverordnung. Faktisch haben nun somit sowohl das Grundstück des Bauherrn als auch dasjenige des Nachbarn nur noch einen Bruchteil ihres ursprünglichen Werts. Eine Mediation hätte die Chance geboten, hinter die verhärteten Fronten zu schauen, die Bedürfnisse der Parteien abzuklären und zu einer Win-Win-Lösung zu kommen.


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www.mediationundmehr.ch


Ein Beitrag von «Mediation und mehr» - Kompetenzzentrum für alternative Konfliktlösungen.




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