Mediation und mehr

Last-Offer-Arbitration

In der Last-Offer-Arbitration leitet zuerst eine neutrale Drittperson eine Einigungsverhandlung zwischen den Konfliktparteien. Kommt keine Einigung zustande, müssen die Konfliktparteien der Drittperson je einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Die Drittperson ist ermächtigt, einen der beiden Vergleichsvorschläge unverändert zum bindenden Schiedsentschied zu erheben.